Fischereigesetz
- die Voraussetzungen zum Angeln in OÖ:
Voraussetzung zum Angeln in Oberösterreich ist der Besitz
der Fischerkarte (Lichtbildausweis). Dieser wird nach Besuch einer Unterweisung
(1-tägiger Kurs, durchgeführt von den Fischereivereinen)  ausgestellt.
Aussteller ist die  Bezirksbehörde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz
hat.
Mindestalter zum Besuch einer Unterweisung ist das vollendete 12. Lebensjahr.
Für Bürger anderer Bundesländer oder EU-Bürger werden auch ähnliche Bescheinigungen
(Vereinsausweise, usw...) anerkannt.
Zusätzlich zur Fischerkarte (dem Führerschein für Angler) ist das
Lizenzbüchlein
erforderlich. Das Lizenzbuch ist bei allen Angelgerätehändlern
und den Gewässerbewirtschaftern erhältlich, die  Angellizenzen ausgeben.
Hinweis:Die
Schonzeiten können von den jeweiligen Fischereivereinen verlängert
werden!! Beachten Sie deshalb die dort gültigen Regelungen!
Achtung: Folgende Fischarten gelten in OÖ als nicht heimisch, haben daher keine Schonzeit und kein Mindestmaß und dürfen in unseren Gewässern nicht ausgesetzt werden:
Aal, Amur, Blaubandbärbling, Kesslergrundel, Marmorgrundel, Schwarzmundgrundel, Sonnenbarsch, Tolstolob, Zwergwels.